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UPDATE: Spanien plant Kennzeichnung von Elektrogeräten mit Reparatur-Index!

Trotz vermeintlich harmonisierter Umweltgesetzgebung in der EU, lassen sich in den letzten Jahren mehr und mehr national abweichende Anforderungen ausmachen, welche Hersteller und Vertreiber von z.B. Elektrogeräten vor Herausforderungen stellen.

Nachdem bereits Frankreich seit Beginn des Jahres 2021 eine Bewertung und Kennzeichnung von bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich ihrer Reparierbarkeit verlangt („indice de réparabilité“), sind nun auch in Spanien entsprechende Schritte in die Richtung eines „índice de reparabilidad“ der Planung.

Wie das spanische Ministerpräsidialamt „La Moncloa“ mitteilte, sind entsprechende Vorarbeiten für eine gesetzliche Regelung bereits durchgeführt. Danach soll die spanische Reparatur-Kennzeichnung ebenfalls einen Index von 0-10 enthalten, der die Reparaturfähigkeit, aber auch verschiedene andere Kriterien wie etwa die Verfügbarkeit von Software-Updates abbildet. Die Erfüllung einzelner Kriterien sollen – wie auch schon durch die französische Regelung vorgesehen – durch die Hersteller im Zuge einer Selbstüberprüfung erfolgen.

Die Vorbereitung des Gesetzes liegt derzeit beim spanischen Verbraucherministerium und soll neben der Kennzeichnung auch Informationskampagnen und detaillierte Kriterienkataloge umfassen. Ob und inwiefern die spanische Kennzeichnung der französischen entsprechend wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

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