Einwegkunststoff – Verbote und Kennzeichnungen

Laut des United Nations Environment Program (UNEP) werden nur ca. 9 % des gesamten Kunststoffabfalls recycelt. Das meiste davon landet auf Deponien oder gar in der Umwelt. Plastiktüten und geschäumte Plastikprodukte gelten als die problematischsten Einwegkunststoffe.

Die Liste von Ländern und Regionen, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Einwegplastik und seinen negativen Auswirkungen auf die Umwelt ergreifen, wird länger. Auf der vierten UN-Umweltversammlung 2019 verpflichteten sich 170 Länder, die Verwendung von Plastik bis 2030 „deutlich zu reduzieren“. Einige dieser Länder haben bereits gehandelt, indem sie bestimmte Einwegkunststoffe verboten haben.

Am 12. März veröffentlichte Indien einen Gesetzesentwurf zum Ausstieg aus Einwegplastik bis 2022. Der Schwerpunkt dieses Entwurfs liegt in der ersten Phase ab dem 30. September 2021 auf Plastiktüten; er wird jedoch am 1. Januar 2022 auf andere Einwegkunststoffprodukte ausgeweitet. Am 1. Juli 2022 wird der Geltungsbereich des Verbots von Einwegplastik auch auf Artikel mit Lebensmittelkontakt ausgeweitet.

Kanada kündigte einen umfassenden Plan auf Bundesebene an, der das Verbot schädlicher Einwegplastikartikel wie Tüten und Strohhalme vorsieht. Die Regelung soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Dieses Verbot ist ein Schritt im Plan der Regierung, bis 2030 „zero plastic waste“ zu erreichen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. Dezember 2020 die Regeln für die harmonisierte Kennzeichnung für Einwegplastikprodukte im Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2019/904 zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte.

Diese Richtlinie wurde bereits von mehreren EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt. In Deutschland sowie in Belgien tritt das neue Verbot von Einwegplastik sowie die entsprechende Kennzeichnungspflicht ab dem 3. Juli 2021 in Kraft.

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