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UPDATE Frankreich: Verpackungskennzeichnung – Vollstreckung per Eilantrag gestoppt

Am 15. März 2021 hat das Französische Verwaltungsgericht Eilanträgen der beiden Antragssteller Der Grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH und PRO Europe Sprl stattgegeben. Mit den Anträgen haben die Antragssteller erreicht, dass die Vollstreckung des Gesetzes vom 30. November 2020 zur irreführenden Kennzeichnung im Hinblick auf die Trennung von Produktabfällen, bis zur gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der neuen Vorgaben, ausgesetzt wird.

Gemäß der Kennzeichnungsverordnung soll ab 1. April eine Strafzahlung Anwendung finden („Malus-System“), wenn Verpackungen mit Symbolen gekennzeichnet sind, die den Verbraucher im Hinblick auf die Abfalltrennung verwirren können. Unter diese Regelung würde auch die Kennzeichnung von Verpackungen mit dem Grünen Punkt Symbol fallen.

Die beiden antragstellenden Firmen begründeten die Eilanträge damit, dass die neue gesetzliche Regelung zu einer nicht gerechtfertigten Diskriminierung der Marke „Grüner Punkt“ führt und damit neben einer Benachteiligung der Grüner-Punkt-Rücknahmesysteme in den jeweiligen nationalen Märkten auch den Im- und Export von Produkten innerhalb der Europäischen Union behindert.

Bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes, bleibt die zum 1. April 2021 in Kraft tretende Malus-Regelung nun ausgesetzt.

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