UPDATE FRANKREICH: Neue Labellinganforderungen für Smartphones, Fernseher und Screens sowie Notebooks sind auf dem Weg

Kennen Sie den Reparierbarkeitsindex der von Ihnen vertriebenen Geräte?
Am 30. Oktober 2020 notifizierte Frankreich bei der WTO zwei Gesetzesentwürfe über den Reparierbarkeitsindex von elektrischen und elektronischen Geräten.

1. Das „Dekret über den Reparierbarkeitsindex von elektrischen und elektronischen Geräten“ enthält die Regeln zur Anwendung des Reparierbarkeitsindex und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Geräten, die in Frankreich eine Website, eine Vertriebsplattform oder einen anderen Online-Vertriebsweg nutzen. Verbraucher müssen beim Kauf kostenlos über eine Kennzeichnung, ein Label oder eine Anzeige über den Reparierbarkeitsindex der betreffenden Geräte informiert werden.

Das Dekret legt insbesondere die Kriterien und das Berechnungsverfahren fest, nach denen dieser Index ermittelt wird. Dabei sollen im Rahmen einer Bewertungsskala von jeweils 1 – 20 Punkten die folgende Aspekte bewertet werden:

  • Verfügbarkeitsdauer der technischen Dokumentation und Dokumentation mit Nutzungs- und Wartungshinweisen
  • Zerlegbarkeit des Geräts
  • Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen auf dem Markt und deren Lieferzeiten
  • Verhältnis zwischen dem Verkaufspreis von Teilen und dem Verkaufspreis der Geräten
  • spezifische Kriterien für die betreffende Gerätekategorie.

    2. Der „Erlass über die Modalitäten der Angabe, die Kennzeichnung und die allgemeinen Parameter für die Berechnung des Reparierbarkeitsindex“ enthält die detaillierten Spezifikationen zu Bewertungsskala, Farben und Kennzeichnung der Angabe. Das Label soll dann je nach ermittelter Punktzahl in rot, orange, gelb, hell- oder dunkelgrün verwendet werden.

    Zudem werden die Unterkriterien des Index festgelegt. Jedes Unterkriterium des Index wird mit bis zu zehn Punkten bewertet und mit einem vorgegebenen Koeffizienten multipliziert. Dabei kann eine Höchstpunktzahl von 20 Punkten pro Kriterium erreicht werden.

    Beide Entwürfe sollen im Laufe des Dezember 2020 verabschieden werden und bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten. 

    Das NovaLoop LIFE Modul bietet die Lösung um die zahlreichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten praxisnah und auf Ihre Produkte zugeschnitten handzuhaben. So haben Sie alle sich ändernden Anforderungen stets im Blick und können auf relevante Änderungen frühzeitig reagieren! 

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NovaLoop GmbH - France Repairability Index