Die Implementierung der türkischen REACH Gesetzgebung geht in die nächste Phase.
Seit dem 23. Dezember 2017 befindet sich die Türkei im Prozess der Implementierung der nationalen REACH Gesetzgebung, der „Regulation on the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (KKDIK). Der Registrierungsprozess für Stoffe, die entweder als solche oder in Gemischen oder in Erzeugnissen mit einer beabsichtigten Freisetzung von mindestens 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder auf dem türkischen Markt in Verkehr gebracht werden, ist in 2 Phase geteilt:
- Vor-Registrierung: bis zum 31. Dezember 2020 (im Unterschied zu EU REACH gibt es keine „late pre-registration“ Phase
- Registrierung: vom 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2023
Stoffe, die innerhalb der vorgesehenen Frist vor-registriert wurden (PRE-SIEF), dürfen bis zum 31. Dezember 2023 in Verkehr bzw. importiert werden. Stoffe, die nicht innerhalb der Registrierungsfrist (31. Dezember 2023) registriert wurden, dürfen nach Fristende nicht mehr hergestellt oder in die Türkei importiert werden (sofern sie den Grenzwert von 1 Tonne/Jahr übersteigen).
Zusätzlich wir die Veröffentlichung eines Gebührenkatalogs unter KKDIK zum Ende dieses Jahres erwartet.