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UPDATE: Fitness-Check der EU Holzverordnung

Ende November schloss die EU Kommission ihre öffentliche Konsultation zum Fitness-Check der EU Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010.

Der Fitness-Check dient neben der Überprüfung der EU Holzverordnung auch der Überprüfung der Verordnung über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) (Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 im Hinblick auf die Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und den EU-Mehrwert der beiden Verordnungen.  In seiner legislativen Entschließung vom 22. Oktober 2020 hat das Europäische Parlament in diesem Zusammenhang unter anderem die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnungen auf Druck- und Holzerzeugnisse gefordert.

Auch die Einbeziehung forstrelevanter Erwägungen in die Pflicht zur Berichterstattung im nicht-finanziellen Bereich (CSR-Reporting), könnte ein Instrument sein, den Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag zu stärken – ebenso wie die Einbindung aller Marktteilnehmer, einschließlich KMU.

Der Fitness-Check ist Bestandteil des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission 2020 unter dem „European Green Deal“ und dient neben der Vereinfachung des EU-Rechts auch der allgemeinen Bewertung nachfrageseitiger Maßnahmen, die auch andere Rohstoffe betreffen können.

Eines zeichnet sich jedoch auch hier erneut deutlich ab: Kooperation und Austausch entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette sind auch künftig von elementarer Bedeutung für Unternehmen, die ihre Produkte nachhaltig und zukunftsfähig in Verkehr bringen wollen.