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SCIP: Bereitstellungspflicht für Informationen gilt seit heute (5. Januar 2021)!

Lange wurde darauf hingearbeitet, nun ist die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen zu den Stoffen der REACh-Kandidatenliste in der SCIP Datenbank bei der ECHA (European Chemicals Agency) in den meisten Mitgliedstaaten in Kraft getreten. 

Damit müssen Produzenten, Importeure, nachgeschaltete Anwender oder Händler die Erzeugnisse in Verkehr bringen, die SVHC („Substances of Very High Concern“) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten, ab heute über die neue Datenbank melden. Da hierbei die erforderlichen Informationen nicht nur auf Ebene des tatsächlichen Produktes (z.B. Fahrrad oder Computer) sondern auf Basis der einzelnen Bauteile (sogenannte „Articles as such“) bereitgehalten und verfügbar gemacht werden müssen, kommt insbesondere der Datenbeschaffung und -aufbereitung besondere Bedeutung zu. 

Je nach Produktportfolio und Lieferkettenkomplexität müssen unter Umständen große Mengen an Daten beschafft, geprüft und aufbereitet werden. Zwar kann bei der tatsächlichen Datenmeldung in der SCIP Datenbank eine „System-to-System“-Schnittstelle helfen, jedoch zeigt die Praxis, dass dies tatsächlich nur dort mehr Effizienz bringt, wo vollständige und schlüssige Daten vorliegen. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, gerade in der Beschaffung und Validierung der Daten die große Herausforderung der neuen SCIP-Pflicht liegt. Schwierigkeiten bereiten vor allem die Unterscheidung von „Complex Objects“ und „Articles as such“ (also welche Ebenen sind in ein Dossier einzubeziehen), die Frage „sind relevante SVHCs in einem „Complex Object“ oder einem „Article as such“ enthalten sowie die Zuordnung von Identifiern. 

Versuchen Sie gerade die SCIP-Herausforderung für Ihr Unternehmen zu meistern und haben Fragen bzw. benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gerne.