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Israel – Neuer REACH Gesetzesenwurf sieht zentralisierte Registrierung vor

Am 6.Januar 2021 hat Israel ein neues REACH Entwurfsgesetz bei der WTO notifiziert. Das neue „Gesetz zur Registrierung von Industriechemikalien, Nr. 5781-2020“ sieht vor, die schädlichen Auswirkungen von in der lokalen Industrie als Rohstoff verwendeten Chemikalien auf Menschen und Umwelt zu verringern. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation können Kommentare innerhalb von 60 Tagen nach der Notifizierung abgegeben werden.

Das Gesetz soll am 1. März 2023 in Kraft treten und die Einrichtung des Chemikalieninventarregisters bis zum 1. September 2024 abgeschlossen sein.

Der Entwurfstext sieht, unter anderem, die folgenden Punkte vor:

  • Einrichtung eines Chemikalieninventarregisters
  • Richtlinien für die Risikobewertung ausgewählter Chemikalien
  • Richtlinien für die Durchführung des Risikomanagements
  • Festlegung der Rechte und Pflichten des sog. Registrars und des „Beratenden Ausschusses“ für die chemische Bewertung 

Israel hat eine umfassende Regelung in Bezug auf Praktiken, Import, Herstellung, Verwendung, Wartung und Transport chemischer Substanzen. Unter den bestehenden Vorschriften ist die Verantwortung jedoch dezentralisiert auf verschiedene Ministerien verteilt und es ist keine systematische Bewertung der Chemikalien und deren Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt gefordert. Der neue Gesetzesentwurf sieht einen einheitlichen Mechanismus für die Registrierung von Industriechemikalien vor, der von einer Stelle im Ministerium für Umweltschutz geregelt und reguliert wird.

Hersteller und Importeure erheblicher Mengen von Industriechemikalien (mehr als 10 Tonnen natürliche oder künstliche Chemikalien pro Jahr, die in der Industrie als Rohstoff verwendet werden) müssen sich beim neuen Online-Chemikalienregister des Ministeriums für Umweltschutz melden. Unter anderem muss ein vollständiges Sicherheitsdatenblatt (SDS) vorgehalten werden. Bereitzustellende Daten werden veröffentlicht, vorbehaltlich der Einschränkungen, die zum Schutz des geistigen Eigentums und der Geschäftsgeheimnisse erforderlich sind.

Besonderes Augenmerk wird auf die Verringerung des bürokratischen Aufwands und die Verwendung einschlägiger offizieller Datenbanken gelegt. Die den Herstellern und Importeuren auferlegten Pflichten gelten für chemische Substanzen, die in einem Gemisch enthalten sind, das als Rohstoff verwendet wird, nicht jedoch für Gemische bzw. Stoffe, die in fertigen Produkten enthalten sind.

Eine Befreiung von der Registrierungspflicht ist nach Anhang 2 des Entwurfs in verschiedenen Fällen möglich:

  • Teil 1: Die Chemikalie wird durch unterschiedliche Gesetze geregelt
  • Teil 2: Eine chemische Substanz mit einem bekannten Risikograd
  • Teil 3: Eine chemische Substanz aus einer natürlichen Quelle
  • Teil 4: Polymere, ausgenommen freie Monomere in einer Gewichtskonzentration von 2 % oder mehr

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über weitere vorgeschlagene Änderungen erfahren möchten oder wenn Sie weitere Updates über den Regulierungsprozess erhalten möchten!