“Nachhaltigkeit” ist auch 2022 noch immer oder mehr denn je ein schwer zu fassender und letztlich kaum zu definierender Begriff. Nicht erst mit der Pressemitteilung der EU Kommission gleich zu Jahresbeginn, in der Pläne zur künftigen Einstufung von Erdgas und Kernenergie als “nachhaltig” offengelegt wurden, ist es sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher eine Herausforderung, zu entscheiden, wann ein Produkt nachhaltig ist.
Zum Beginn des neuen Jahres nehmen wir ausgewählte Aspekte produktbezogener Nachhaltigkeit unter die Lupe – erfahren Sie im ersten Teil unserer Serie, was Unternehmen im Jahr 2022 im Hinblick auf die Marktfähigkeit von Produkten in der EU unter dem Kriterium der nachhaltigen Entwicklung erwartet.
Recht auf Reparatur kommt!
Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2022 sieht unter anderem bei den neuen Initiativen die Fassung eines umfassenden „Rechts auf Reparatur“ im gesetzlichen Rahmen für das dritte Quartal vor. Nachdem bereits im vergangenen Jahr im Kontet verschiedener Ökodesign-Regelungen für Elektro- und Elektronikgeräte erste Schritte hin zur verpflichtenden Förderung der längeren Nutzbarkeit getroffen wurden, soll künftig die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Möglichkeit, Reparaturen schnell und kostenattraktiv vornehmen (lassen) zu können, durch entsprechende verbraucherorientierte Anreize sowie informierte Kaufentscheidungen forciert werden. Noch bis zum 5. April 2022 können interessierte Bürger:innen und Unternehmen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation ihre Meinung äußern und zu den Plänen der EU Stellung nehmen.
Ökodesign 2.0 – Initiative für nachhaltige Produkte
Gleich zu Beginn des Jahres erwarten wir mit Spannung die Annahme der „Initiative für Nachhaltige Produkte“ durch die Kommission, welche unter anderem eine Erweiterung des Produktspektrums der Ökodesign-Anforderungen auf andere Branchen vorsieht.
Neben Elektronik- und IKT-Geräten sollen etwa auch für Textilien, Möbel und stark belastende Zwischenprodukte wie Stahl, Zement und Chemikalien Ökodesign-Regelungen geschaffen werden. In Fortsetzung der sich bereits in den letzten Jahren andeutenden Tendenz weg vom reinen Energieverbrauch der Produkte während ihrer Nutzungsphase hin zu einer umfassenderen Betrachtung der Auswirkungen entlang des gesamten Lebenszyklus, sollen Hersteller künftig mehr kreislauffähige Produkte anbieten und eingreifen, bevor Produkte zu Abfall werden (z. B. Product-as-a-Service, Reparaturleistungen, Ersatzteilregelungen, Garantieerweiterungen).
Weitere Instrumente zur Förderung nachhaltiger Produkte sind eine verpflichtende Nachhaltigskeitskennzeichnung und ein digitaler Produktpass; die Festlegung verbindlicher Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Public Procurement aber auch die Berücksichtigung sozialer Aspekte während des gesamten Produktlebenszyklus sowie Maßnahmen zum Verbot der Vernichtung von unverkauften langlebigen Gütern.
Altbekanntes neu gefasst: ELV, Verpackungen und RoHS
Neben all den neuen Initiativen und Gesetzgebungsvorschläge stehen in diesem Jahr auch Änderungen bereits bekannter Anforderungen an:
Ebenfalls gleich im ersten Quartal ist die Annahme einer Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie durch die Kommission terminiert, welche vier Kernelemente einbringen soll: Anforderungen an das Verpackungsdesign unter Kreislaufwirtschaftsaspekten, Erhöhung des Rezyklateinsatzes, Vermeidung von Überverpackung sowie Verringerung des Anfalls von Verpackungen allgemein.
Zum Ende des Jahres hin stehen dann schließlich noch eine Revision der Altfahrzeugrichtlinie unter dem Schirm des Green Deal sowie die Neufassung der RoHS-Richtlinie im Rahmen der Chemikalienstrategie für mehr Nachhaltigkeit bevor.
Lesen Sie zu den darin vorgesehenen Änderungen sowie zu den anderen Neuerungen, die 2022 für die Material Compliance mit sich bringt in der kommenden Woche im Teil 2 unserer Serie.
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