Lieferkette, weltweit, Sorgfaltspflicht

Im Fokus: Aktuelle Ausweitung der Lieferketten-Sorgfaltspflichten

Am 1. Januar 2023 ist das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde in Deutschland erstmalig die Verantwortung für Unternehmen für die Einhaltung von Regelungen zum Schutz von Menschenrechten geregelt. Im Kern werden deutsche Unternehmen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten, wie der Einrichtung eines Risikomanagements zur Vermeidung und Verringerung von Menschenrechtsverletzungen, verpflichtet. Hierbei bezieht sich die Pflicht nicht nur auf den eigenen Verantwortungs- bzw. Geschäftsbereich sondern betrifft auch das Handeln von Vertragspartnern und Zulieferern.

Damit findet der Umgang mit menschenrechtlichen Themen Eingang in das komplexe Feld der Lieferkettenkommunikation und Zulieferer sehen sich vermehrt mit Anfragen konfrontiert. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen birgt das LKSG Herausforderungen, da größere Unternehmen gerne per vertraglicher Verpflichtung die eigene Verantwortung auf ihre Lieferanten abwälzen.

Aufgegriffen werden die Eckpfeiler der unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit auch durch einen Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zu einem EU-Lieferkettengesetz. Das Europäische Parlament hat am 1. Juni 2023 seine Position zum Entwurfstext einer EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht. Zwar orientieren sich die vorgeschlagenen Regelungen an den selben Kernaspekten wie das LKSG, gehen dabei jedoch noch über das LKSG hinaus und sehen weitgreifendere Regelungen vor. Nicht nur wären von der CSRDDD mehr Unternehmen direkt betroffen, sondern die Erfüllung der Sorgfaltspflichten bezöge sich ebenfalls auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette,  damit auch auf Kunden. Neu ist im Bereich der Lieferkettensorgfaltspflichten, dass der Entwurf der CSDDD ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vorsieht, die es Betroffenen ermöglicht, Schadensersatzansprüche wegen Verstößen gegen Menschenrechte oder wegen Umweltschäden geltend zu machen – im Rahmen des Verhältnismäßigen. Eine Einigung wird bis Ende 2023 erwartet. Ein erforderliche Anpassung des LKSG wäre dann bis Ende 2025/Anfang 2026 erforderlich.

Auch in themenspezifischen Regularien ist das Thema der Sorgfaltspflichten neuerdings aufgehängt. So enthält der Entwurf einer EU Batterien Verordnung (vom EU Parlament am 14. Juni 2023 verabschiedet) „die Verpflichtung eines Wirtschaftsakteurs in Bezug auf sein Managementsystem, das Risikomanagement, die Überprüfung durch Dritte und die Überwachung durch notifizierte Stellen sowie die Offenlegung von Informationen mit dem Ziel, tatsächliche und potenzielle soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel mit den für die Batterieherstellung erforderlichen Rohstoffen und Sekundärrohstoffen zu ermitteln, zu vermeiden und zu bewältigen, auch durch die Zulieferer in der Kette und ihre Tochterunternehmen oder Unterauftragnehmer“.

Auch im Rahmen der erst im Mai 2023 verabschiedeten EU Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten wird von Marktteilnehmern im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten erwartet, dass im Hinblick auf das Verbot der Entwaldung und das Gebot der Einhaltung örtlicher rechtlicher Vorgaben zur Abholzung, a) Informationen und Daten entlang der Lieferkette gesammelt werden (bspw. Geographie), b) eine Risikobewertung vorgenommen und c) falls erforderlich  Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden.

Damit findet eine deutliche Ausweitung der im Rahmen eines Lieferkettenmanagements durchzuführenden Kommunikationsaufgaben statt. Umfangreiche Daten nicht nur zu in Bauteilen und Komponenten verwendeten Materialien müssen erfasst werden, sondern ebenfalls Informationen zu beispielsweise Herkunft oder Produktionsland, Carbon Footprint und Verletzungen von menschenrechtbezogenen Pflichten.

Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten werden somit zum Ansatz eine nachhaltige Unternehmensführung zu stärken und voranzutreiben. International agierende Unternehmen werden in die Pflicht genommen und müssen zunehmend die Verantwortung für die (auch mittelbaren) Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit übernehmen.

Unser Team unterstützt Sie bei der Identifizierung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Strategien – vom internen Wissensaufbau über aktuelle Standortbestimmungen bis zur Einbindung der Lieferkette. Gerne unterstützen wir auch Sie mit passgenauen Lösungen und Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit und Produktcompliance!