Auf vielfachen Wunsch unserer Kunden und Webinar-Teilnehmer haben wir den aktuellen Stand der Ausnahmen aus Anhang III und IV der EU RoHS-Richtlinie für Sie übersichtlich aufbereitet und zum Download bereitgestellt. Was wird verlängert, was läuft aus – und wie ist der Verfahrensstand im August 2021? Klicken Sie einfach auf den Link und machen Sie sich ein aktuelles Bild der Ausnahmen!
Insgesamt 63 Ausnahmen des Anhang III und 27 Ausnahmen aus Anhang IV sollten ursprünglich am 21. Juli 2021 auslaufen. Für 55 davon wurden fristgerecht Verlängerungsanträge seitens der Industrie eingereicht (mindestens 18 Monate vor dem Fälligkeitsdatum).
Bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Verlängerungsantrag durch die Europäische Kommission bleiben die Ausnahmen zunächst wirksam. Im Falle einer Ablehnung eines Verlängerungsgesuchs läuft die Ausnahme frühestens 12 Monate, spätestens 18 Monate nach der Entscheidung tatsächlich aus.
Für die verbleibenden 35 Ausnahmen nach Anhang III und Anhang IV, die am 21. Juli ausgelaufen sind, wurde kein Verlängerungsantrag gestellt, was bedeutet, dass diese Ausnahmen nicht mehr gültig sind und fortan Produkte, die unter der Ausnahme in Verkehr gebracht werden konnten, so nicht mehr marktfähig sind.
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