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UPDATE CZ: „Visible Fee“ für WEEE eingeführt!

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu Abfallprodukten Nr. 542/2020 am 1. Januar 2021 führt Tschechien eine „Visible Fee“ für elektrische und elektronische Geräte ein. Damit müssen die Kosten für die Rücknahme, Behandlung und Entsorgung von Altgeräten entweder pro Gerät oder Gewichtseinheit zum Verkaufszeitpunkt getrennt vom Produktpreis auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Während die Ausweisung auf der Rechnung grundsätzlich auf verschiedene Arten möglich ist, sollen der Gerätepreis und die jeweils anwendbare Recyclinggebühr separat ersichtlich sein. Ein pauschaler Hinweis darauf, dass der Gesamtrechnungsbetrag eine Recyclinggebühr in bestimmter Höhe enthält, soll gemäß der zuständigen Behörde nicht ausreichen.

Diese aktuelle Maßnahme soll dem Schutz der Downstream-Vertreiber dienen, die selbst in die Rolle des verpflichteten Herstellers fallen sofern sie Geräte von Herstellern beziehen, die ihrerseits nicht die erforderlichen Gebühren an ein kollektives Herstellersystem (PRO) entrichten. Auch soll durch die visible Fee eine Ungleichbehandlung durch PROs im Hinblick auf die von Herstellern zu entrichteten Gebühren verhindert werden.

Damit reiht Tschechien sich in eine zunehmend länger werdende Liste von Ländern ein, die spezielle Informationspflichten vorsehen, wie z.B. auch Frankreich und Portugal.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie im Hinblick auf die Ausweisung der visible Fee in Tschechien oder in anderen Ländern Unterstützung benötigen.