Umweltkennzeichnung von Produkten unterliegt künftig strengeren Regeln!

Am 17. Januar 2024 hat das EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit ein neues Gesetz (LINK) zum Verbot von Greenwashing und irreführenden Produktinformationen verabschiedet. Der Entwurf ändert die Richtlinien 2005/29/EG (über unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern) und 2011/83/EU (über die Rechte der Verbraucher), um  Verbraucher durch besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und durch bessere Informationen für den grünen Wandel zu stärken.

Um Verbraucher im HInblickauf fundierte Kaufentscheidungen zu unterstützen, geht der Vorschlag gegen ungenaue und unbegründete Werbeaussagen zu Produkten vor.

Bei Hunderten von umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Kennzeichnungen, die auf in der EU vermarkteten Produkten verwendet werden, ist eine Überprüfung der Angaben durch den Verbraucher oft unmöglich. Um gegen die weit verbreiteten Greenwashing-Praktiken vorzugehen, verbietet die neue Verordnung die Verwendung allgemeiner umweltbezogener Angaben wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „Öko“ ohne Nachweis oder Verifizierung. In der EU sind dannnur noch Kennzeichnungen zulässig, die mit einem Zertifizierungssystem verbunden sind oder von staatlichen Behörden festgelegt wurden. Auf Emissionsausgleichssystemen basierende Angaben, die behaupten, dass ein bestimmtes Produkt neutrale, reduzierte oder positive Umweltauswirkungen hat, werden ebenfalls verboten sein.

Gleichzeitig werden durch die Einführung einer neuen, harmonisierten Kennzeichnung neue Anforderungen geschaffen, die darauf abzielen, Produkte mit einer verlängerten Garantiezeit für die Verbraucher sichtbarer zu machen, um so deren Fokus auf die Haltbarkeit der Produkte zu lenken.

Diese jüngste Entwicklung unterstreicht erneut die Bedeutung eines soliden Prozesses für die Produktkennzeichnung und letztlich die Sicherung eines nachhaltigen Produkt-Marktzugangs. Die Anforderungen werden immer komplexer und entwicklen sich weg von der Kennzeichnung im Hinblick auf bspw. Abfallströme und Produktsicherheit, hin zu einem stärker lebenszyklusbasierten Ansatz, der auch Informationen über Materialien, Haltbarkeit und sogar zu Verbraucherrechten vorschreibt.