NovaLoop Extended Producer Responsibility

NovaLoop Themenreihe Teil 4: Erweiterte Herstellerverantwortung – Ein altbekanntes Prinzip mit neuen Anforderungen! Was wird 2022 wichtig?

Das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung für Produkte nimmt Hersteller und Inverkehrbringer in Europa bereits seit vielen Jahren in die Verantwortung für die Rücknahme und Entsorgung von Altprodukten. Obwohl die geltenden Pflichten bereits für eine Vielzahl von Produktkategorien gut etabliert sind, bspw. Elektrogeräte, Verpackungen und Batterien, unterliegt das System der erweiterten Herstellerverantwortung einer ständigen Weiterentwicklung, um mit Änderungen auf die sich verschärfende Ressourcenknappheit und die notwenige Vermeidung und Verringerung von Abfällen zu reagieren.

Entwurf einer EU Verordnung über Batterien und Altbatterien

Mit dem bereits am 10. Dezember 2020 veröffentlichten Entwurf einer EU Verordnung über Batterien und Altbatterien soll die bislang geltende Richtlinie 2006/66/EC ersetzt werden. Neben der Neuordnung im Rahmen einer Verordnung und damit der künftig geltenden direkten Anwendbarkeit auf nationaler Ebene in den Mitgliedsstaaten, verfolgt der Vorschlag das Ziel erstmalig den gesamten Lebenszyklus eines Produktes (hier Batterien und Akkumulatoren) zu regulieren.

Neben der Schaffung einer neuen Batterienkategorie für Traktionsbatterien stehen Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen im Fokus des Entwurfstextes. Mit Regelungen zu CO2-Fußabdruck, Mindest-Recyclatanteilen sowie Leistung und Haltbarkeit, werden völlig neue Themen aufgenommen. Zudem werden die Kennzeichnungsanforderungen ausgeweitet; so wird beispielsweise die Pflicht eingeführt, Batterien künftig mit einem QR-Code zu kennzeichnen, der Zugang zu allen Kennzeichnungsinformationen und weiteren Pflichtangaben bietet.

Am 10. Februar 2022 ist eine Abstimmung im ENVI Committee zum Bericht des Rapporteurs vorgesehen. Bei Zustimmung wird der Report der Plenarversammlung im Rahmen der Februar Sitzungen (14. bis 17. Februar 2022) zur Abstimmung vorgelegt werden.  

Überprüfung der Vorschriften der EU Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Auch das EU Regelwerk zu Verpackungen und Verpackungsabfällen wird momentan im Hinblick auf erforderliche Anpassungen überprüft. Ursprünglich war die Revision für das vierte Quartal 2021 vorgesehen, ist nun jedoch auf der vorläufigen Agenda der Europäischen Kommission für Juli 2022 vorgemerkt.

Ziel der Überarbeitung ist die Verbesserung des Verpackungsdesigns zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings, die Erhöhung des Anteils recycelter Materialien in Verpackungen, die Vermeidung übermäßiger Verpackungen und die Verringerung des Verpackungsabfalls.

Erweiterte Herstellerverantwortung auch für Textilien?

Anfang 2021 hat die Europäische Kommission eine Initiative für eine EU Strategie für nachhaltige Textilien initiiert. In einer ersten Konsultation konnten Stellungnahmen bis Anfang August 2021 eingereicht werden.

Im Rahmen der Initiative soll auch die Rolle der erweiterten Herstellerverantwortung bei der Förderung nachhaltiger Textilien und der Behandlung von Textilabfällen im Einklang mit der Abfallhierarchie berücksichtigt werden und die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung der getrennten Sammlung von Alttextilien bis 2025 soll vorangebracht werden.

Die Annahme der Strategie ist momentan für März 2022 vorgesehen.  

Auf nationaler Ebene: “UK Plastic Tax”

Auch auf nationaler Ebene sind neue Entwicklungen zu finden. So tritt beispielsweise in UK am 1. April 2022 die neue „Plastic Tax“ für Verpackungen in Kraft. Hersteller und Importeure sind dann verpflichtet sich zu registrieren und eine Steuer in Höhe von GBP 200/Tonne zu bezahlen, sofern eine Menge von 10 Tonnen an Plastikverpackungen innerhalb der letzten 12 Monate hergestellt oder importiert wurde. Verschiedene Ausnahmen werden gelten, unter anderem sind Plastikverpackungen die mindestens 30 % Recyclatanteil enthalten von der Steuerpflicht ausgenommen.

Sie sind an weiteren Details interessiert oder möchten wissen inwiefern Sie betroffen sind? Gerne unterstützen wir auch Sie dabei, Ihre Herstellerpflichten zu erfüllen. Melden Sie sich gerne bei uns!