Bedeutung von Umweltlabel und Umweltaussagen
Ein wachsendes Bewusstsein für Umwelt- und Klimaprobleme hat dazu geführt, dass Verbraucher vermehrt „nachhaltige“ Produkte nachfragen.
Umweltlabels und Umweltaussagen spielen dabei eine zentrale Bedeutung, sie sind ein wichtiges Element für Hersteller und Händler für umweltbezogene Werbung, Leistungsmessung von Produkten und der Umsetzung und Sichtbarkeit ihrer Umweltstandards.
Eine Herausforderung für Unternehmen
Neben einigen anerkannten Umweltkennzeichnungen, wie bspw. dem EU Ecolabel, existieren eine Vielzahl von privatwirtschaftlichen Kennzeichnungssystemen. Insbesondere diese haben aufgrund der Ausdifferenzierung und des Wettbewerbs zueinander, zu einer stetig ansteigenden Zahl von Umweltlabels auf nunmehr weit über 400 geführt. Die hohe Anzahl und der Konkurrenzdruck der Kennzeichnungssysteme birgt das Risiko einer permanenten Herabsetzung der Zertifizierungsbedingungen, um die Eintrittsschwelle für potenzielle neue Unternehmen so gering wie möglich zu halten und um bestehende Unternehmen im Programm zu behalten. So werden bspw. die Teilnehmerkriterien immer offener ausgestaltet, sodass Unternehmen, welche ursprünglich mit hohen Umweltstandards eingetreten sind, immer mehr gleichgestellt werden mit Unternehmen, welche nur noch den neuen niederschwelligen Mindeststandard erfüllen. Hinzu kommt, dass freiwillige umweltbezogene Werbeaussagen wie bspw. „klimaneutraler Versand“ oder „Verpackung aus 20 Prozent recycelten Kunststoff“ bislang keinen Mindeststandards oder Überprüfungen unterliegen und somit faktisch fast beliebig verwendet werden. Dieses „Greenwashing“ (umweltfreundliche Bezeichnungen und Kennzeichnungen ohne hinreichende Grundlage) gekoppelt mit der nahezu inflationären Überschwemmung des Marktes mit Umweltlabeln führt zu einer zurückgehenden Qualität und Intransparenz, sowie zu einer ansteigenden Unglaubwürdigkeit. Es ist daher als Unternehmen essenziell, bestehende und angestrebte Umweltlabels, sowie Umweltaussagen hinsichtlich der Qualität, der Transparenz, der rechtlichen Zulässigkeit und der öffentlichen Anerkennung hin zu überprüfen und fortlaufend zu überwachen.
Neue Vorschriften und Standards in der EU
Am 22. März 2023 hat die Europäische Kommission im Zuge der Reform des EU Verbraucherrechts den Entwurf einer Green-Claims-Richtlinie veröffentlicht, welcher den Entwurf zur Überarbeitung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken ergänzt. Umweltlabels und umwelt- bzw. nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussagen sollen so künftig besser kontrolliert und mit einheitlichen Standards versehen werden. So sollen Mindeststandards für Umweltaussagen eingeführt werden, die eine wissenschaftliche Belegbarkeit und unabhängige Überprüfbarkeit von produktbezogenen Aussagen fordern. So sollen u.a. zukünftig nur werbliche Aussagen zur Umweltauswirkungen gemacht werden, die tatsächlich für das entsprechende Produkt auch zutreffen. Verbrauchern soll die Möglichkeit, Produktaussagen miteinander zu vergleichen, vereinfacht werden. Öffentliche Umweltlabels sollen nur noch zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Neue private Umweltlabels dagegen müssen genehmigt werden und nachweisen, dass sie höhere Zertifizierungsbedingungen haben als bestehende Kennzeichnungssysteme. Zudem müssen sie verlässlich, transparent und unabhängig geprüft sein und regelmäßig überprüft werden.
Auch außerhalb der EU sind umwelt- bzw. nachhaltigkeitsbezogene Labels und Produktaussagen nicht ohne Weiteres zu nutzen: in den USA sind Umweltaussagen und Umweltlabel reguliert und müssen klar, präzise und unmissverständlich, sowie angemessen und auf Nachweise gestützt sein. Die zulässige Art und Weise, wie Werbeaussagen ausgestaltet sein müssen und womit sie nachzuweisen sind, ist je nach Inhalt der Aussage (bspw. Kompostierbarkeit und Abbaubarkeit, Recyclingfähigkeit etc.) spezifisch geregelt. Umweltlabel müssen eindeutig und unmissverständlich für den Verbraucher sein. Unternehmen sind verpflichtet, klare Informationen über die Bedeutung und die aktuellen Kriterien solcher Kennzeichnungen zu geben. Unternehmen, die gegen die Richtlinien verstoßen, können mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Eigenschaften eines nachhaltigen Produktes
Gemeinhin soll ein „nachhaltiges“ Produkt in der Herstellung, Nutzung und in der Entsorgung so umweltverträglich wie möglich gestaltet sein. Neben einer möglichst maximalen Lebensdauer zeichnet es sich dadurch aus, dass es ressourcenschonend produziert und recycelt, energieeffizient betrieben oder hergestellt und möglichst schadstoffarm ist. Bei kritischer und näherer Betrachtung wird schnell deutlich, dass es „das nachhaltige Produkt“ so nicht ohne Weiteres gibt – und somit auch die Bezeichnung eines Produkts als allgemein „nachhaltig“ schwer – wenn nicht sogar unmöglich- ist.
Um die umweltbezogenen Eigenschaften und Auswirkungen eines Produkts tatsächlich fassen zu können, bedarf es einer sehr viel ausdifferenzierteren Betrachtung und einer konkreten Benennung der relevanten Parameter unter Einbeziehung möglicher und tatsächlicher Wechselwirkungen. Instrumente wie Life-Cycle-Assessments können Aufschluss über diese Wirkungen geben und eine transparente Weiterentwicklung des Produktdesigns unter Berücksichtigung dessen Auswirkungen entlang des Produktlebenszyklus ermöglichen.
Gesetzliche Ausrichtung auf mehr Produkt-Nachhaltigkeit
Es verwundert daher nicht, dass neben den Green Claims vor allem auch die umweltgerechte Gestaltung von Produkten eine Fortentwicklung auf gesetzgeberischer Ebene erfährt: wichtigstes Beispiel für die gegenwärtige Dynamik ist die neue Ökodesign-Richtlinie für nachhaltige Produkte (ESPR), welche die aktuelle Ökodesign-Richtline (2009/125/EG) ersetzen soll. Mit der Neufassung werden vielfältigere Kriterien einführen und mehr Produkte regulieren. Transparenz nach außen kommt in der Form eines digitalen Produktpasses, der für alle frei zugänglich ist und aus der sich die relevanten Aspekte in Sachen Nachhaltigkeit und Umwelt – so etwa Informationen über enthaltene Komponenten, Materialien, chemische Stoffe, aber auch Informationen zur Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder zur fachgerechten Entsorgung des Produkts – transparent und vergleichbar erschließen lassen.
Eine frühzeitige und umsichtige Auseinandersetzung von Unternehmen mit den Anforderungen, die eine umweltgerechtere Produktgestaltung mit sich bringen, ist von Vorteil und sichert auch künftig die Erfüllung der entsprechenden Marktzugangsvoraussetzungen.
NovaLoop unterstützt Sie bei der Identifizierung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Strategien – vom internen Wissensaufbau über aktuelle Standortbestimmungen bis zur Einbindung der Lieferkette. Gerne unterstützen wir auch Sie mit passgenauen Lösungen und Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit und Produktcompliance!